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Energieausweis

Die Einführung der Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises erfolgt in diesem Jahr schrittweise. Bis zum 30. September 2008 herrscht Wahlfreiheit zwischen beiden Arten, dem Verbrauchs- und Bedarfsausweis, für alle Wohngebäude im Baubestand.

Verbrauchsausweis Bedarfsausweis

Der Energieausweis auf Verbrauchsbasis kann für alle Gebäude ausgestellt werden, für die der Bedarfsausweis keine Pflicht ist. Der ermittelte Verbrauchskennwert ist im Bandtacho eingetragen. Dieser Kennwert zeigt die Energieeffizienz des Gebäudes an und ist abhängig vom Verhalten der Bewohner.

Der Energieausweis auf Bedarfsbasis ist für bestimmte Gebäude Pflicht. In ihm werden die Kennzahlen Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf ausgewiesen,dieauf einem Bandtacho die Energieeffizienz des Gebäudes darstellen. Der Energiebedarf wird individuell für ein Gebäude berechnet. Er zeigt die energetische Qualität der Anlagentechnik und der Gebäudehülle an.

Was kostet mich der Energieausweis?

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"Energie-Check online"



Erfassungsbogen zur Erstellung von Energieausweisen auf Grundlage des Energieverbrauchs. Bitte gehen Sie mit der Maus auf das PDF-Icon. Sie können sich das Formular ausdrucken und uns per Post oder Fax zurücksenden.



Seit 2008 ist der Energieausweis für Gebäude Pflicht!

Nachdem die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) einen bundesweit einsetzbaren Energieauweis für Wohngebäude entwickelt und im Feldversuch erprobt hat, fördert sie nun aktiv seine Markteinführung. Unter anderem können sich Aussteller des Energieausweises bei Vorliegen einer entsprechenden Qualifikation in eine zentrale Datenbank eintragen lassen.

Haus- und Wohnungseigentümer, die im Internet auf die Datenbank zugreifen, finden so den Energieausweis-Aussteller in ihrer Nähe. Die Datenbank umfasst bundesweit bereits mehr als 18.000 Einträge.

Im Feldversuch wurde nach Aussagen der dena in mehr als 65% der Fälle die Software 'Energieberater' benutzt. Durchschnittlich beantragen ca. 500 neue Aussteller pro Woche eine Registrierung.
Sie alle arbeiten mit dem von der dena entwickelten Energieausweis, der, sobald eine gesetzliche Regelung (EnEV 2006) vorliegt, an diese angepasst wird. Die bis dahin ausgestellten Ausweise sollen Gültigkeit behalten.

Ferner bietet die dena unter dem Titel „Der Energieausweis für Gebäude“ eine Broschüre mit allen relevanten Informationen zum Gebäudeenergieausweis an.



Energieausweis

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